Elektrogesetz

Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Wir sind nicht Hersteller von Elektrogeräten nach § 3 Absatz 11 ElektroG. Als Vertreiber von Elektrogeräten gewährleisten wir aber im Sinne des ElektroG nur solche Elektrogeräte in den Verkehr zu bringen, deren Hersteller sich nach § 6 Absatz 2 Satz 1 ElektroG gegenüber dem Umweltbundesamt bzw. der verantwortlichen Stelle angezeigt haben.